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Transparenz

Kreditkarte gestohlen: Wer haftet bei Missbrauch?

Kreditkarten sind ein schnelles, unkompliziertes und bargeldloses Zahlungsmittel, das viele Vorteile mit sich bringt. Gleichzeitig besteht immer eine Gefahr von Missbrauch – Kreditkartenbetrug kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer seine Karte verliert, bestohlen wird oder Missbrauch beobachtet muss daher schnell und richtig handeln. Doch wer haftet eigentlich im Schadensfall?
Geschrieben von
Philipp Staedele
Haftung bei Kreditkartenverlust rechtzeitig informieren
Haftung bei Kreditkartenverlust rechtzeitig informieren

Inhaber einer Kreditkarte können sich an vielen Vorteilen erfreuen, die die Karte mit sich bringt. Doch was, wenn die Kreditkarte gestohlen wird oder verloren geht? Kreditkartenmissbrauch kann schwerwiegende Folgen haben, finanzieller und rechtlicher Natur. Wer haftet im Betrugsfall?

Kreditkartenmissbrauch und -betrug

Kresditkarte gestohlen - gleich richtig handeln
Missbrauch von Kreditkarten kommt leider viel zu häufig vor.Foto: franz12 / iStock

Kreditkartenmissbrauch bezeichnet die unbefugte oder betrügerische Verwendung einer Kreditkarte, um ohne Zustimmung des Karteninhabers Geld zu stehlen oder Einkäufe zu tätigen. Dieser Missbrauch kann durch verschiedene Methoden erfolgen, wie durch Diebstahl der Kreditkartendaten, Identitätsdiebstahl oder die Nutzung der Karte von Dritten ohne Erlaubnis. Der Missbrauch kann sowohl durch externe Täter (z. B. Cyberkriminelle) als auch durch Personen im näheren Umfeld des Karteninhabers (z. B. Freunde oder Familienmitglieder) erfolgen.

Kreditkartenmissbrauch kann ernsthafte finanzielle und rechtliche Konsequenzen für den betroffenen Karteninhaber haben. Es ist daher wichtig, die eigene Kreditkarte gut zu schützen und regelmäßig Kontoauszüge zu überprüfen. Wenn Missbrauch festgestellt wird, sollte sofort die Bank oder der Kreditkartenanbieter informiert werden.

Arten von Kreditkartenmissbrauch

Kreditkartenmissbrauch kann auf verschiedene Arten erfolgen. Hier sind einige der häufigsten Formen:

  • Diebstahl von Kreditkartendaten: Kriminelle stehlen Kreditkartennummern oder -informationen durch Phishing, Datenlecks oder durch das Abgreifen von Daten aus unsicheren Quellen.
  • Skimming: Hierbei handelt es sich um das illegale Ablesen von Kreditkartendaten durch ein spezielles Gerät, das an Geldautomaten oder Kartenzahlungsgeräten angebracht wird.
  • Phishing und Social Engineering: Betrüger versuchen, über gefälschte E-Mails, SMS oder Websites an die Kreditkartendaten einer Person zu gelangen.
  • Identitätsdiebstahl: In diesem Fall wird die Identität eines anderen übernommen, um Kreditkartenanmeldungen oder Käufe im Namen des Opfers durchzuführen.
  • Missbrauch durch Dritte: Wenn jemand, der Zugang zur Kreditkarte eines anderen hat, diese ohne Zustimmung des Karteninhabers verwendet, spricht man von Missbrauch durch Dritte.
  • Betrügerische Rückbuchungen: In einigen Fällen kann ein Betrüger eine Rückbuchung oder eine Rückerstattung beantragen, obwohl der Artikel tatsächlich erhalten wurde, was als unrechtmäßige Rückbuchung bezeichnet wird.

Mögliche Konsequenzen bei Missbrauch

Bei Missbrauch sofort einen Sperranruf machen
Bei Missbrauch von Kreditkarten müssen Sie schnell handeln.Foto: Chainarong Prasertthai / iStock

Kreditkartenmissbrauch kann sowohl finanzielle als auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Karteninhaber könnte mit unbefugten Abbuchungen und finanziellen Verlusten konfrontiert werden, insbesondere wenn der Missbrauch nicht schnell gemeldet oder grob fahrlässig gehandelt wird.

Es können rechtliche Maßnahmen gegen den Täter ergriffen werden, einschließlich strafrechtlicher Verfolgung. Für den Karteninhaber kann es zu Unsicherheiten bei der Rückerstattung des missbrauchten Betrags kommen, was finanzielle Engpässe zur Folge haben kann. Zudem könnte der Kredit-Score des Karteninhabers beeinträchtigt werden, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig zurückerstattet werden.

Reputationsschäden können entstehen, besonders wenn die Bank den Vorfall nicht schnell löst. In schwerwiegenden Fällen könnten berufliche oder private Nachteile für den Karteninhaber auftreten. Zudem kann der Karteninhaber den Verlust von Bank- und Kreditkartenprivilegien erleiden, was zukünftige Kredite oder Kreditkarten erschwert.
Bei Kartenmissbrauch müssen Sie also schnell und unverzüglich handeln, um finanzielle und rechtliche Konsequenzen zu minimieren.

Wer haftet bei Kreditkartenmissbrauch?

Die Haftung bei Kreditkartenmissbrauch hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Missbrauchs und den Umständen, unter denen er stattgefunden hat. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, gibt es gesetzliche Regelungen, die den Schutz der Karteninhaber sicherstellen. Hier sind einige wichtige Punkte zur Haftung:

  1. Haftung des Karteninhabers
    Im Allgemeinen haftet der Karteninhaber nicht vollständig für Missbrauch, wenn er unverzüglich nach dem Feststellen des Missbrauchs handelt. Wenn der Karteninhaber jedoch grob fahrlässig gehandelt hat, zum Beispiel, wenn er seine Kreditkartendaten unvorsichtig weitergibt oder die Karte nicht ausreichend sichert, kann er unter Umständen teilweise haftbar gemacht werden.
  2. Haftung der Bank oder des Kreditkartenanbieters
    Die Bank oder der Kreditkartenanbieter haften grundsätzlich für die unbefugten Transaktionen, wenn die Karte gestohlen oder missbraucht wurde. In den meisten Fällen ist die Haftung des Karteninhabers auf einen Selbstbehalt von maximal 50 € begrenzt, wenn der Verlust oder Missbrauch nicht fahrlässig verursacht wurde. Der Anbieter muss dann den gesamten Betrag des Missbrauchs zurückerstatten.
  3. Fahrlässigkeit des Karteninhabers
    Wenn der Karteninhaber jedoch fahrlässig mit seiner Kreditkarte oder den zugehörigen Daten umgeht (z. B. wenn er seine Karte in der Öffentlichkeit liegen lässt, den PIN-Code leicht zugänglich aufbewahrt oder auf Phishing-Versuche hereinfällt), kann er für einen Teil des Missbrauchs verantwortlich gemacht werden. In solchen Fällen kann die Haftung auf bis zu 150 € steigen. Die genaue Höhe hängt von der Schwere der Fahrlässigkeit ab.
  4. Haftung bei Online-Betrug
    Wenn ein Karteninhaber Opfer von Online-Betrug wird (z. B. durch Phishing durch falsche Online-Shops), sind die Banken verpflichtet, den Missbrauch zu untersuchen und in der Regel die vollen Kosten zu übernehmen, wenn der Karteninhaber nicht fahrlässig gehandelt hat. Auch hier gilt die allgemeine Regel, dass der Karteninhaber den Missbrauch sofort melden muss, um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten.
  5. Kartenmissbrauch durch Dritte (z. B. Familienmitglieder oder Freunde)
    Wenn jemand aus dem näheren Umfeld des Karteninhabers die Kreditkarte missbraucht, ist der Karteninhaber weiterhin verantwortlich, solange er den Missbrauch nicht rechtzeitig meldet. In diesem Fall kann auch die Haftung bei der Bank oder dem Kreditkartenanbieter liegen, wenn die Karte gestohlen oder unbefugt genutzt wurde.

Kreditkarte gestohlen: Wer haftet?

Wer haftet nun also, wenn die Kreditkarte durch Diebstahl entwendet wird? Wenn eine Kreditkarte gestohlen wird, hängt die Haftung für den entstandenen Missbrauch in der Regel von verschiedenen Faktoren ab, darunter die schnelle Meldung des Diebstahls und das Verhalten des Karteninhabers.

Pauschal ist die Frage also schwer zu beantworten. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer eine Kreditkarte besitzt oder eine beantragen möchte, sollte im Vorhinein darüber informiert sein, wie hoch das kartenherausgebende Institut den Selbstbehalt der Haftung bei Missbrauch oder Diebstahl der Karte ansetzt. Denn die eigene Haftung ist prinzipiell limitiert. Es ist per Gesetz vorgeschrieben, dass der Karteninhaber regulär höchstens 150 € bezahlen muss, wenn die Karte unberechtigterweise von Dritten verwendet wird. Prinzipiell haftet bei Missbrauch der Kreditkarte oder missbräuchlicher Verwendung der Daten darauf nicht der Besitzer, sondern das Kreditkarteninstitut.

In schwerwiegenden Fällen gilt jedoch: Wer fahrlässig oder mit betrügerischer Absicht handelt, der haftet für den entstandenen Schaden in vollem Umfang. Das bedeutet, die Bank kann den Kunden für den entstandenen Schaden haftbar machen.

Fahrlässiges Verhalten
  • PIN auf der Kreditkarte notieren
  •  PIN zusammen mit der Karte im Geldbeutel aufbewahren
  • Weitergabe der PIN an andere
  • Geldbeutel unbeaufsichtigt lassen
  • Geldbeutel in Tasche oder Jacke an einer öffentlichen Garderobe

Haftung vor und nach der Sperranzeige

Wenn ein Karteninhaber Auffälligkeiten auf den Kartenabrechnungen bemerkt oder einen Verlust der Kreditkarte feststellt, ist er dazu verpflichtet, eine Sperranzeige aufzugeben. Bevor diese Anzeige das Kreditinstitut erreicht, haftet er selbst – jedoch nur bis zu einem im Vorhinein festgelegten Betrag, der laut der Zahlungsrichtlinie nicht über 150 € liegen darf. Manche Banken senken den Betrag der maximalen Selbstbeteiligung auf 100 oder 50 €, andere verzichten komplett auf den Selbstbehalt seitens des Kunden.

Sobald der Kreditkarteninhaber die Sperranzeige an die Bank weitergegeben hat, geht die Haftung vollständig an diese über. Deshalb ist es dringend notwendig, dass der Kunde sich eine schriftliche Bestätigung über die Sperrung der Karte geben lässt.

Haftung ausgeschlossen bei unverzüglicher Meldung

Bei Missbrauch sofort einen Sperranruf machen
Bei Missbrauch sofort einen Sperranruf machen.Foto: Chainarong Prasertthai / iStock

Bei Verlust der Kreditkarte oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Daten müssen Kreditkartenbesitzer unverzüglich das Kreditkarteninstitut in Kenntnis setzen und die Sperrung der Kreditkarte veranlassen. Das kann über einen Anruf bei der zentralen Sperr-Hotline erfolgen: 116116.

Auch nach der Sperrung sollten Sie die Kontenbewegungen intensiv beobachten, damit Sie zweifelhafte Lastschriften unverzüglich stornieren können.

Für Betrüger ist es nicht schwer, eine Kreditkarte nach der Entwendung frei einzusetzen. Dadurch, dass oftmals nur eine Unterschrift notwendig ist oder durch kontaktloses Bezahlen nicht einmal diese als Beleg abgegeben werden muss, können sie relativ einfach mit gestohlenen Karten bezahlen. Sobald die Karte jedoch gesperrt wurde, können Betrüger keine Zahlungen mehr damit tätigen.

Kreditkartenmissbrauch: Darauf sollten Sie achten

Wer Opfer von Kreditkartenmissbrauch wurde, muss schnell handeln, um den Schaden zu begrenzen und Haftung zu begrenzen. Hier ein paar wichtige Punkte, auf die Sie im Falle von Kreditkartenmissbrauch unbedingt achten sollten:

  1. Sofortige Meldung des Missbrauchs: Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank oder den Kreditkartenanbieter und lassen Sie die Karte sperren, um weiteren Missbrauch zu verhindern.
  2. Anzeige bei der Polizei: Wenn Sie sicher sind, dass ein Diebstahl oder Betrug stattgefunden hat, melden Sie den Vorfall der Polizei. Dies kann bei der Klärung des Missbrauchs und der Rückerstattung helfen.
  3. Überprüfung der Kontoauszüge: Prüfen Sie alle Transaktionen auf Ihrem Kontoauszug sorgfältig und vergleichen Sie diese mit Ihren eigenen Käufen. Markieren Sie unbefugte oder verdächtige Zahlungen.
  4. Dokumentation des Vorfalls: Sammeln Sie alle relevanten Informationen und Beweise, um den Vorfall bei Ihrer Bank und gegebenenfalls bei der Polizei zu klären.

So können Sie Missbrauch verhindern

Um gar nicht erst Opfer von Kreditkartenmissbrauch zu werden, helfen ein paar wichtige Regeln:

  1. Regelmäßige Kontrollen: Überwachen Sie Ihre Kontoauszüge und Transaktionen regelmäßig, um sicherzustellen, dass keine weiteren unbefugten Zahlungen vorgenommen werden.
  2. Benachrichtigungen aktivieren: Richten Sie Benachrichtigungen für alle Transaktionen ein, damit Sie sofort informiert werden, wenn Zahlungen auf Ihrer Karte vorgenommen werden.
  3. Sicheres Aufbewahren der Karte: Bewahren Sie Ihre Kreditkarte immer an einem sicheren Ort auf und lagern Sie den PIN-Code nicht in der Nähe der Karte.
  4. Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen: Aktivieren Sie, wenn möglich, zusätzliche Sicherheitsfunktionen wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung für Online-Zahlungen beim Online-Shopping.
  5. Vorsicht bei Phishing-Versuchen: Seien Sie vorsichtig bei E-Mails, Anrufen oder Nachrichten, die nach Ihren Kreditkartendaten fragen. Geben Sie Ihre Daten niemals auf unsicheren Wegen preis.

Fazit

Bei Kreditkartenmissbrauch können die Folgen für den Inhaber mitunter schwerwiegend sein: neben finanziellen drohen auch rechtliche Konsequenzen. Am besten ist es also, gar nicht erst Opfer von Kreditkartenmissbrauch zu werden. Mit unseren Schritten zur Prävention können Sie das Risiko minimieren.

Doch aller Maßnahmen zum Trotz: jeden kann es einmal treffen. Wer von Kreditkartenmissbrauch betroffen ist, sollte schnell handeln. Melden Sie den Missbrauch unverzüglich Ihrer Bank oder dem Kreditkartenanbieter und sperren Sie Ihre Karte. Nur so können Sie Schaden und Haftung beschränken. Achten Sie unbedingt darauf, nicht fahrlässig oder gar mit betrügerischer Absicht zu handeln. Die Haftung kann sonst in vollem Umfang auf Sie übergehen.

Solange Karteninhaber ihre Sorgfalts- und Mitwirkungspflicht einhalten und gewissenhaft mit der Kreditkarte umgehen, kommen im Falle eines Diebstahls oder Verlustes keine oder nur geringe Kosten auf sie zu. Wer schnell handelt und einen Missbrauch meldet, entgeht der alleinigen Haftung und muss höchstens die vom Kreditinstitut angegebene Selbstbeteiligung zahlen.

Versichern Sie sich deshalb immer schon bei der Beantragung einer Kreditkarte, ob ein Selbstbehalt im Falle einer Haftung besteht und wie hoch er angesetzt ist.

FAQ – Häufige Fragen

Eine Kreditkarte bringt leider nicht nur Vorteile, sondern birgt auch gewisse Risiken. Die Kreditkarte kann gestohlen oder auch durch eigen verschuldeten Verlust missbraucht werden. Besonders durch kontaktloses Bezahlen ist das Risiko eines Kartenmissbrauchs relativ hoch, wenn Sie die Karte nicht sofort sperren lassen. Auch online können Ihre Daten entwendet werden: Wenn Ihre Kreditkartendaten durch Online-Käufe bei Händlern gespeichert sind, können professionelle Betrüger diese entwenden und die Karte benutzen.

Als Kreditkartenbesitzer sollte man sich informieren, wie das herausgebende Kreditkarteninstitut Diebstahl und Selbstbehalt regelt. Die eigene Haftung für Kreditkartenmissbrauch ist begrenzt: Nach dem Gesetz muss der Kartenbesitzer maximal 150 € bezahlen. Manche Kreditkartenanbieter verringern diese Grenze aber oder verzichten aus Kulanzgründen ganz auf sie. Im Generellen ist aber die Bank die haftende Instanz, außer der Inhaber hat grob fahrlässig oder mit trügerischer Absicht gehandelt. Wenn Sie die Kreditkarte zeitnah sperren, sind Sie auf der sicheren Seite.

Sobald Sie bemerken, dass Sie Ihre Karte nicht finden können oder unbekannte Transaktionen im Online-Banking auftauchen, sind Sie verpflichtet, eine Sperranzeige aufzugeben. Bis zum Registrieren dieser Sperranzeige beim Kreditkarteninstitut haften Sie selbst. Es gilt also: Je schneller Sie die Karte sperren, desto niedriger ist das Risiko, dass Sie selbst für den Kartenmissbrauch haften müssen.

Wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, also z. B. den Pin auf Ihrer Kreditkarte notiert haben oder die Karte unbeaufsichtigt liegen lassen haben, übernimmt das Kreditinstitut die Haftung. Solange Sie schnell eine Sperranzeige aufgeben, ist die eigene Haftung gesetzlich ausgeschlossen.

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