Die Kündigung Ihrer Kreditkarte steht an, wenn Sie zu einem Kartenanbieter wechseln wollen, der Ihnen bessere Leistungen und Konditionen bietet. Eine Kreditkarten-Kündigung kann schriftlich – dann am besten per Einschreiben mit Rückschein – oder online vorgenommen werden. Welche Kündigungsfrist für Ihre Kreditkarte gilt, entnehmen Sie Ihrem Kreditkartenvertrag und den AGB des Anbieters. Auch die Bank besitzt das Recht, Ihre Kreditkarte zu kündigen, wenn es dafür triftige Gründe gibt.
Die Kündigung der Kreditkarte – was Sie darüber wissen sollten
- Einhalten der vertraglichen Kündigungsfrist
- Kündigung in Schriftform, per E-Mail oder im Online-Banking
- Ansprechpartner für die Kündigung: Bei Mastercards und Visa-Karten die herausgebende Bank, bei American Express Kreditkarten Amex
- Das Kündigungsschreiben muss alle Angaben enthalten, die der Kreditkartenanbieter benötigt, um die Kündigung auszuführen
Ihr Ansprechpartner für die Kündigung
Wenn Sie eine Mastercard oder eine Visa-Kreditkarte nutzen, wenden Sie sich mit Ihrem Kündigungswunsch an die Bank, die Ihre Kreditkarte herausgibt. Mastercards und Visa-Karten werden von zahlreichen Banken angeboten, die auch alle Belange ihrer Kunden rund um die Kreditkarten regeln. Den Vertrag über Ihre Kreditkarte haben Sie nicht mit Visa oder Mastercard, sondern mit der Bank geschlossen, in deren Zuständigkeit auch die Kündigung der Karte fällt.
Den Vertrag über eine Amex-Karte schließen Sie dagegen direkt mit American Express, sodass Sie auch Ihre Kündigung an Amex schicken.
Dagegen gibt American Express seine Kreditkarten direkt heraus, sodass Sie Ihre Kündigung direkt an Amex richten.
Die Anschrift der Bank finden Sie in Ihrem Kreditkartenvertrag und in den Abrechnungen für Ihre Kreditkarte. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wohin Sie die Kündigung schicken sollen und was Sie dabei beachten müssen, hilft ein Anruf bei der Service-Hotline Ihres Kreditkartenanbieters weiter.
Wenn Sie zu einem anderen Anbieter oder zu einem anderen Kartenmodell wechseln wollen, empfehlen wir, Ihre bisherige Kreditkarte erst dann zu kündigen, wenn Sie eine Zusage für eine neue Karte haben. Vor allem bei einem Antrag auf eine echte Kreditkarte mit Überziehungsrahmen kann es auch vorkommen, dass die Bank die Ausstellung der Karte ablehnt.
Das Kündigungsschreiben
In der Regel kündigen Sie Ihre Kreditkarte schriftlich. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein an Ihren Kreditkartenanbieter schicken. Einige Banken akzeptieren jedoch auch eine Kündigung per E-Mail oder stellen in ihrem Online-Banking eine Kündigungsfunktion bereit. Einige Anbieter – darunter American Express – ermöglichen auch eine telefonische Kündigung.
Eine schriftliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail müssen die folgenden Angaben enthalten:
- Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Karteninhabers
- Kartennummer
- Eventuell Kundennummer
- Kündigungstermin (Datum oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“)
- Kontonummer des Kartenkontos (falls vorhanden)
- Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
Bitte geben Sie aus Sicherheitsgründen in Ihrem Kündigungsschreiben nicht den CVC-Code (3-stellige Prüfziffer auf der Kartenrückseite) und die Gültigkeitsdauer Ihrer Kreditkarte an – wenn diese Daten in die falschen Hände fallen, ist damit eine missbräuchliche Kartennutzung in Online-Shops möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine schriftliche Kündigung nur wirksam ist, wenn das Kündigungsschreiben Ort und Datum der Erstellung sowie Ihre Postanschrift enthält und von Ihnen unterschrieben wurde. Bei einer E-Mail-Kündigung geben Sie neben Ihrer E-Mail-Adresse auch Ihre Postadresse an, jedoch kann die Unterschrift entfallen. Alternativ können Sie auch eine digitale Signatur verwenden.
Wenn Sie nur die Partnerkarte Ihrer Kreditkarte kündigen möchten, geben Sie das in Ihrem Kündigungsschreiben zusammen mit dem Namen des Inhabers der Partnerkarte an. In der Regel müssen Sie die Kündigung als Hauptkarteninhaber unterschreiben.
Kündigungsfristen
Für eine Kreditkarte schließen Sie in der Regel einen Jahresvertrag ab, der sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern die Karte vorab nicht fristgerecht gekündigt wurde.
Informationen zur Kündigungsfrist Ihrer Karte finden Sie in Ihrem Kreditkartenvertrag und in den AGB Ihres Kreditkartenanbieters. Viele Banken sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat vor, jedoch sind auch längere Kündigungsfristen oder eine fristlose Kündigung möglich.
Neben der regulären Kündigung zum Ende des Vertragsjahrs ist fast immer auch eine außerordentliche Kündigung von Kreditkarten möglich. Die meisten Banken verlangen nicht, dass dafür Gründe angegeben werden müssen. Falls eine Kündigungsfrist vorgesehen ist, muss diese jedoch auch bei einer unterjährigen Kündigung eingehalten werden.
Anteilige Erstattung der Jahresgebühr
Falls Sie eine kostenpflichtige Kreditkarte nutzen, zahlen Sie dafür in der Regel eine Jahresgebühr, die zu Beginn des Vertragsjahrs von Ihrem Girokonto abgebucht wird. Wenn Sie Ihre Kreditkarte vor dem Ablauf des Jahres kündigen, haben Sie nach § 675 BGB einen Rechtsanspruch auf eine anteilige Erstattung der Jahresgebühr. Die Rückerstattung muss innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist erfolgen. Bei fristlos kündbaren Karten erhalten Sie überzahlte Gebühren somit sofort zurück.
Ausgleich offener Beträge
Bei einer Kreditkarte mit Überziehungsrahmen müssen Sie gegebenenfalls auch offene Zahlungen regeln, falls Ihr Kreditkartensaldo zum Zeitpunkt der Kündigung nicht ausgeglichen ist.
Wenn Sie offene Beträge mit einer Einmalzahlung begleichen wollen, müssen Sie dafür nichts weiter unternehmen, sondern können auf die Abbuchung der Summe von Ihrem Girokonto oder Eingang der Rechnung Ihres Kreditkartenanbieters warten. Im Kündigungsschreiben sollten Sie jedoch darauf verweisen, dass Sie für den Ausgleich des Kartenkontos eine Einmalzahlung wünschen.
Falls Sie eine Kreditkarte mit Ratenzahlung nutzen und den offenen Saldo auch weiterhin in Monatsraten zahlen wollen, teilen Sie der Bank in Ihrem Kündigungsschreiben mit, dass sie die Raten künftig per Lastschrift von Ihrem Girokonto abbuchen kann. Ihre Bank wird Sie dann wegen der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kontaktieren.
Rückerstattung von Guthaben von Prepaid-Kreditkarten
Prepaid-Kreditkarten können für manche Nutzer von Vorteil sein. Sie ermöglichen volle Kostenkontrolle, da sie vor der Nutzung mit Guthaben aufgeladen werden müssen. Einige Banken – etwa die Commerzbank – statten ihre Kontoangebote für Kinder und Jugendliche mit Prepaid-Karten aus.
Bei der Kündigung einer Prepaid-Karte gehen Sie genauso vor, wie bei jeder anderen Karte. Falls sich auf der Karte noch Guthaben befindet, bitten Sie im Kündigungsschreiben um Rückerstattung und geben dafür Ihre Bankverbindung an. Rückerstattungen erfolgen auch hier innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist.
Auch einige Kreditkarten mit Kreditrahmen ermöglichen, die Karte zusätzlich mit Guthaben aufzuladen. Bei solchen Karten können Sie vorhandenes Guthaben oft selbst zurück auf Ihr Girokonto transferieren. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, müssen Sie bei einer Kündigung der Karte von Ihrer Bank ebenfalls die Rückerstattung dieses Guthabens fordern.
Kündigung einer Kreditkarte durch die Bank
Auch Ihre Bank besitzt das Recht, Ihre Kreditkarte zu kündigen, wenn sie dafür triftige Gründe hat. Für eine ordentliche Kündigung durch die Bank gilt meist eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, jedoch kann die Bank optional auch längere Fristen gewähren.
Der Hauptgrund für eine ordentliche Kündigung der Bank sind wiederholte Unregelmäßigkeiten beim Bezahlen der Kreditkartenrechnung – beispielsweise dann, wenn Kunden bei einer revolvierenden Kreditkarte die Teilzahlungsfunktion nutzen und mehrfach die monatliche Mindestrate nicht bezahlen.
Eine fristlose Kündigung durch die Bank ist möglich, wenn die Fortführung des Vertrages für sie unzumutbar ist. Gründe dafür sind etwa die Weitergabe der PIN, falsche Angaben über die finanzielle Situation im Kartenantrag oder eine extreme Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden.
Nach der Kündigung: Kreditkarte zurückschicken oder entwerten
Aus Ihrem Kreditkartenvertrag geht auch hervor, was nach der Kündigung mit Ihrer bisherigen Kreditkarte geschehen soll. Einige Banken verlangen, dass die Karte zeitgleich mit dem Kündigungsschreiben oder nach Bestätigung der Kündigung an sie zurückgeschickt wird. Andere Anbieter sehen die Entwertung der Karte durch den Kunden vor, bei der unbedingt der Magnetstreifen durchgeschnitten werden muss.
Fazit
Insgesamt ist die Kündigung einer Kreditkarte ein unkomplizierter Prozess. Wichtig ist lediglich, dass Sie auf Kündigungsfristen und auf Formvorgaben Ihres Kreditkartenanbieters (schriftliche, telefonische oder Online-Kündigung) achten. Von Ihrer Bank sollten Sie die Kündigung schriftlich bestätigen lassen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, bei denen Sie in der Beweispflicht stehen. Im Kündigungsschreiben sollten außerdem die anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr, der Ausgleich offener Beträge und gegebenenfalls die Rücküberweisung von Kartenguthaben angesprochen werden.
Falls Sie eine neue Kreditkarte wünschen, sollten Sie den Antrag darauf bereits vor der Kündigung Ihrer alten Karte stellen – und vorab klären, welche Leistungen und Konditionen Ihnen bei Ihrer künftigen Kreditkarte wichtig sind. Hilfestellung gibt Ihnen dabei unser Kreditkarten-Vergleich, in den zahlreiche Filterfunktionen im Hinblick auf Anbieter, Kartentyp und weitere Karteneigenschaften integriert sind.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Wenn Sie Ihre Mastercard- oder Visa-Kreditkarte kündigen möchten, schicken Sie die Kündigung an die ausstellende Bank. Falls Sie eine American Express Karte nutzen, kündigen Sie dagegen direkt bei Amex.
Ihre Kreditkarte können Sie je nach Anbieter schriftlich, per E-Mail, im Online-Banking oder telefonisch kündigen.
In jedem Fall sollten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung inklusive des Datums bitten, ab dem die Karte nicht mehr nutzbar ist.
Die Kündigungsfrist Ihrer Kreditkarte richtet sich nach Ihrem Kreditkartenvertrag. Einige Banken sehen Kündigungsfristen zwischen 1 und 3 Monaten vor, bei anderen Anbietern können Sie Ihre Karte fristlos kündigen.
Eine reguläre Kündigung ist – gegebenenfalls unter Einhaltung einer Kündigungsfrist – zum Ende des Vertragsjahrs möglich. Jedoch akzeptieren so gut wie alle Kreditkartenanbieter auch eine unterjährige Kündigung ohne Angabe von Gründen. In diesem Fall haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine anteilige Erstattung der Jahresgebühr, die zum Jahresanfang von Ihrem Girokonto eingezogen wird.
Mastercards und Visa-Karten werden nicht nur als Kreditkarte mit Überziehungsrahmen, sondern auch als Debitkarte oder Prepaid-Karte ausgegeben. Diese Karten kündigen Sie wie jede andere Kreditkarte auch.
Mastercard- und Visa-Debitkarten mit internationaler Akzeptanz erhalten Sie nur in Verbindung mit einem Girokonto. Sinnvoll ist die Kündigung dieser Karten nicht, da eventuell zusätzlich ausgegebene Girocards im Ausland und in Online-Shops schnell an ihre Grenzen stoßen. Wenn Sie mit Ihrer Karte nicht zufrieden sind, können Sie eine zusätzliche Kreditkarte bei einer anderen Bank bestellen oder einen Kontowechsel in Erwägung ziehen.
Bei der Kündigung einer Prepaid-Karte sollten Sie darauf achten, dass sich auf der Karte kein Guthaben mehr befindet oder im Kündigungsschreiben um dessen Rückerstattung bitten.