Transparenz

Kreditkarte sperren

Kreditkarten sind praktische und komfortable Zahlungsmittel – allerdings können sie auch verloren gehen oder gestohlen werden. In beiden Fällen ist eine umgehende Kartensperrung wichtig. Wir erklären, was Sie dabei beachten müssen.
Geschrieben von
Lisa Hofmann
Sperrung der Kreditkarte, Kreditkarte sperren lassen
Sperrung der Kreditkarte, Kreditkarte sperren lassen
Essentials
  • Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Kreditkarte müssen Sie Ihre Kreditkarte sofort sperren lassen.
  • Ihre Karte sperren lassen können Sie über die zentrale Notrufnummer 116 116 (Visa und Mastercard Debitkarte oder Kreditkarte), über die Notfall-Hotline Ihrer Bank und häufig auch im Online-Banking.
  • Ihre Haftung für die missbräuchliche Verwendung einer verlorenen oder gestohlenen Kreditkarte beschränkt sich auf maximal 50 €, bei einer Mastercard oder einer Visa-Karte ist in der Regel keine Haftung des Karteninhabers vorgesehen.
  • Ausnahmen gelten, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben und Unbefugte Zugang zur Karte und zu den Kartendaten hatten.
  • Die Sperrung einer Kreditkarte ist immer kostenlos.

Fazit unserer Redaktion zur Kreditkartensperrung

Die Kartensperrung ist eine existenzielle Sicherheitsmaßnahme bei Verlust oder Diebstahl einer Kreditkarte. Sie stellt sicher, dass die Karte nicht missbräuchlich verwendet werden kann und sichert den Karteninhaber im Hinblick auf Haftungsansprüche bei unautorisierter Kartennutzung ab. Für die Sperrung von Visa- und Mastercards (Debitkarte oder Kreditkarte) sowie von Girocards steht die zentrale Notrufnummer 116 116 zur Verfügung. Daneben unterhalten die Anbieter von Kreditkarten eigene Sperr-Hotlines. Auf eine temporäre Kartensperrung im Online-Banking oder in der App sollte immer eine offizielle Verlustanzeige und die unwiderrufliche Kartensperrung durch den zentralen Sperr-Notruf oder den Kartenanbieter erfolgen.

Kreditkartensperrung – unterschiedliche Sperroptionen

Wenn Ihnen Ihre Kreditkarte abhandenkommt, müssen Sie schnell reagieren, um eine missbräuchliche Verwendung der Karte zu verhindern. Zudem kommen Haftungsfragen auf Sie zu, falls Sie Ihre Debitkarte oder Kreditkarte in einem solchen Fall nicht sofort sperren lassen.

Für eine Kartensperrung stehen Ihnen verschiedene Notfall-Nummern sowie Sperrfunktionen im Online-Banking oder in der mobilen App Ihrer Bank zur Verfügung. Einige Banken bieten zusätzlich eine kostenlose Sperr-App an, mit der Sie Ihre Kreditkarte über Ihr Smartphone sicher sperren können.

Bitte beachten Sie, dass der zentrale Sperr-Notruf nicht für Kreditkarten von American Express und Diners Club gilt, für deren Sperrung Sie immer die Notfall-Hotline des Kreditkartenanbieters kontaktieren müssen. Diners Club Karten spielen in Deutschland jedoch nur eine sehr geringe Rolle.

Die Service-Nummern von Mastercard und Visa sollten Sie nur dann nutzen, wenn Sie die zentrale Notfall-Nummer oder Ihre Bank aus dem Ausland nicht erreichen können. In der Regel agieren sie jedoch lediglich als Vermittlungsdienst an die zuständige Bank, die Ihre Kreditkarte herausgegeben hat.

Bei einem Diebstahl Ihrer Karte ist zusätzlich zur Kartensperrung eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.

Karten sperren - Notfall-Nummern im Überblick
  • Einheitlicher Sperr-Notruf für Girocard, Mastercard & Visa (Debitkarte oder Kreditkarte), Diners Club: +49 116 116
  • Alternative Nummer, sofern Sie die 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen: + 49 30 40 50 40 50
  • Sperrnotruf per Fax für sprach- und hörgeschädigte Menschen: + 49 30 40 50 40 50
  • Notfall-Hotline der Bank, die Ihre Mastercard oder Visa-Karte herausgegeben hat
  • American Express: +49 69 9797-2000
  • Diners Club: +49 69 150 135/136
  • Mastercard: innerhalb von Deutschland 0800-071-3542, aus dem Ausland +1-636-722-7111, zusätzlich + 49 721 1209 66001
  • Visa: innerhalb von Deutschland 0800 811 8440, aus dem Ausland + 49 721 1209 66001

Der zentrale Sperr-Notruf und die Notfall-Hotlines der Banken und Kreditkartenanbieter sind 24/7 erreichbar.

Sperrung über den zentralen Notruf – nicht bei allen Banken möglich

Auch wenn Sie eine Mastercard oder Visa-Karte nutzen, die von unterschiedlichen Anbietern herausgegeben werden, ist nicht immer eine Kartensperrung über den einheitlichen Sperr-Notruf 116 116 möglich. Einige Banken nehmen daran nicht teil, sodass eine Kartensperrung immer über die Bank-Hotline eingeleitet werden muss.

Optimal ist, wenn Sie sich vorab bei Ihrer Bank informieren, ob Sie Ihre Visa/Mastercard Debitkarte oder Kreditkarte über den zentralen Notruf sperren lassen können. Außerdem können Sie auf der Webseite des Sperr-Notrufs abfragen, ob Ihre Bank eine zentrale Kartensperrung unterstützt.

Kreditkartensperrung im Online-Banking oder in der App

Bei den meisten Kreditkarten ist zudem eine Kartensperrung im Online-Banking oder in der mobilen App des Kreditkartenherausgebers möglich. Allerdings handelt es sich dabei um eine temporäre Sperrung im Rahmen der digitalen Kartenverwaltung. Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte ist diese Funktion hilfreich für eine sofortige Sperrung – sie reicht jedoch nicht aus, um Haftungsansprüche aus einer missbräuchlichen Kartennutzung sicher abzuwehren. Im nächsten Schritt sollten Sie daher auch den zentralen Sperr-Notruf oder Ihre Bank informieren, die eine unwiderrufliche Kartensperrung in die Wege leiten werden.

Einige Banken bieten im Online-Banking oder in ihrer App einen sogenannten Card Lock Chat an, um den Verlust oder Diebstahl Ihrer Kreditkarte zu melden. Hier chatten Sie direkt mit dem Kundendienst Ihrer Bank, der Ihre Kreditkarte unwiderruflich sperren wird.

Angaben für die Kartensperrung

Optimal ist, wenn Sie für die Sperrung Ihrer Kreditkarte die Kartennummer bereit haben. Jedoch reicht es auch aus, beim zentralen Sperr-Notruf den Namen oder die Bankleitzahl der herausgebenden Bank sowie Ihren Namen anzugeben. Hierdurch ist es möglich, Sie als Karteninhaber zu identifizieren und die Karte umgehend zu sperren.

Kosten für die Kartensperrung und Ausstellung einer Ersatzkarte

Wenn Sie Ihre Karte sperren lassen, fallen dafür keine Kosten an – dies liegt nicht im Ermessen der Bank, sondern ist gesetzlich so geregelt.

Eine Ersatzkarte stellt Ihnen die Bank innerhalb weniger Tage zu – gegebenenfalls auch weltweit, wenn Sie sich gerade auf einer Auslandsreise befinden. Viele Banken sehen für ihre Kreditkarten-Kunden nach einer Kartensperrung zusätzlich einen Bargeld-Service vor, sodass Sie den Zeitraum bis zur Ankunft Ihrer neuen Karte ohne Schwierigkeiten überbrücken können.

Auch die Ausstellung einer Ersatzkarte ist in der Regel kostenlos. Ausnahmen gelten, wenn Sie den Verlust oder den Diebstahl aufgrund von grober Fahrlässigkeit zu verantworten haben.

Haftungsfragen bei Verlust oder Diebstahl einer Kreditkarte

Ihre Haftung nach Verlust oder Diebstahl Ihrer Kreditkarte beschränkt sich in der Regel auf 50 €, falls die Karte bis zur Sperrung missbräuchlich verwendet wurde. Mastercard und Visa verfolgen hier eine Zero Liability Strategie, sodass es mit einer Mastercard oder einer Visa-Karte keine Kundenhaftung gibt, sofern Sie die Karte ordnungsgemäß nutzen und einen Kartenverlust unmittelbar melden.

Zu Haftungsansprüchen gegenüber dem Kreditkarteninhaber kann es jedoch bei grober Fahrlässigkeit kommen, wenn die Karte unautorisiert verwendet wurde – im ungünstigsten Fall haften Sie dann für den gesamten Schaden. Ob ein Verhalten als grob fahrlässig bewertet werden kann, ist oft Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Gerichte haben etwa das Zurücklassen von Kreditkarten im verschlossenen Handschuhfach von Pkws oder im Hotelzimmer außerhalb eines Safes als grobe Fahrlässigkeit beurteilt.

Das Gleiche gilt, wenn Ihre Kreditkarte verloren gegangen ist und ein Dritter kurz darauf die Karten-PIN für Abhebungen oder bargeldlose Zahlungen genutzt hat. In diesem Fall nehmen die Banken – und auch die Gerichte – an, dass der Karteninhaber seine Kreditkarte und die PIN zusammen aufbewahrt hat, was in den AGB der Kreditkartenanbieter ausdrücklich untersagt wird.

Problematisch kann auch sein, wenn Sie die Meldung des Verlustes und somit die Kartensperrung ungerechtfertigt verzögern. Um die Sperrung Ihrer Kreditkarte sollten Sie sich auch aus Haftungsgründen direkt kümmern, sobald Sie merken, dass Sie nicht mehr im Besitz der Karte sind.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Eine schnelle Sperrung Ihrer Kreditkarte nach Verlust oder Diebstahl ist entscheidend, um finanzielle Schäden durch Missbrauch zu verhindern und Ihre Haftung, sofern sie überhaupt gegeben ist, auf ein Minimum zu beschränken. Die zentrale Notfall-Hotline 116 116, die Notfall-Nummern der Banken sowie Online-Sperroptionen ermöglichen eine sofortige Sperrung, ohne dass Kosten für den Karteninhaber entstehen.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Bei Verlust oder Diebstahl muss eine Kreditkarte gesperrt werden, um den ihren Missbrauch zu vermeiden. Zudem ist eine schnelle Sperrung wichtig, um die Haftung des Karteninhabers bei unautorisierter Kartennutzung zu vermeiden.

Um die Kreditkarte zu sperren, kontaktieren Sie entweder den zentralen Sperr-Notruf 116 116 oder die Notfall-Hotline Ihrer Bank/Ihres Kreditkartenanbieters. Über die zentrale Notfall-Nummer können Sie Ihre Mastercard oder Ihre Visa-Karte (Debitkarte oder Kreditkarte) sperren lassen.

Für Sperrungen über die Nummer 116 116 benötigen Sie Ihren Namen/den Namen des Karteninhabers, Ihre Mastercard oder Visa-Kartennummer oder den Namen und die Bankleitzahl der Bank, die Ihre Kreditkarte ausgegeben hat.

American Express und Diners Club geben ihre Kreditkarten selbst heraus und sind auch der zuständige Ansprechpartner für Kartensperrungen. Ebenso nehmen nicht alle Banken, die eine Mastercard oder Visa-Karte ausgeben, am zentralen Sperr-Notruf teil, sodass Sie für Kartensperrungen ebenfalls die Notfall-Hotline Ihrer Bank kontaktieren müssen.

Für den Ablauf einer Kartensperrung ist es unerheblich, ob es dabei um eine Girocard (EC-Karte), eine Debitkarte oder Kreditkarte geht.

Die zentrale Notfall-Nummer erreichen Sie als die zuständige Sperrinstanz bundesweit gebührenfrei, auch Anrufe bei den Notfall-Hotlines der Kreditkartenanbieter sind im Inland kostenlos.

Wenn Sie im Ausland unterwegs sind und die Kreditkarte dabei abhandenkommt, kontaktieren Sie für die Kartensperrung ebenfalls den zentralen Sperr-Notruf oder Ihre Bank (bei Anrufen dann bitte unbedingt mit deutscher Vorwahl +49).

Alternativ ist eine Kartensperrung meist auch im Online-Banking und in der App des Anbieters möglich. Zur Sicherheit sollten Sie danach trotzdem eine offizielle Sperrung über den Sperr-Notruf 116 116 oder den Kreditkartenanbieter in die Wege leiten.

Nach einer Kartensperrung stellt Ihnen Ihr Kreditkartenanbieter kurzfristig eine Ersatzkarte aus, die bei Bedarf auch ins Ausland versendet wird.

Oft bieten die Banken nach Kartensperrungen im Ausland einen Bargeld-Service an, um finanzielle Engpässe bis zur Ankunft der Ersatzkarte zu überbrücken.

Über die Autorin
Lisa Hofmann Lisa Hofmann hat im Oktober 2020 ihren Bachelor of Arts in British American Studies mit Nebenfach Verwaltungswissenschaft erhalten und ist seit November 2020 Teil der... Mehr erfahren
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