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Transparenz

Kreditkarte weg: Was ist zu tun?

Geschrieben von
Charlotte Ruzanski

Wenn die Kreditkarte verschwunden ist, heißt es, schnell zu handeln. Viele Banken bieten ihren Kunden eine zentrale Sperrnummer an. Andere Anbieter haben separate, eigene Notrufnummern. Wer die folgenden fünf Schritte befolgt, hat gute Chancen, dass trotz des Kartenverlustes keine größeren Probleme entstehen. Wichtig ist, dass man sofort reagiert, wenn der Verlust der EC- oder Kreditkarte bemerkt wurde.

1. Die Kreditkarte muss sofort gesperrt werden

Die zentrale Nummer für die Kreditkartensperre ist die +49 116 116. Diese sollte man sofort anrufen und dort die Sperrung der Karte veranlassen. Die Nummer gilt für alle nationalen und internationalen Geldkarten. Innerhalb von Deutschland ist die Rufnummer kostenlos, bei Anrufen vom Ausland aus fallen Kosten an, die vom Netzbetreiber abhängig sind. Die Zentralnummer gilt für die meisten Großbanken. Einige Banken haben aber eigene Nummern. Im Zweifel findet man bei seiner Bank heraus, ob sie an die Zentralsperre angeschlossen ist oder ob es eine eigene Abteilung gibt und wie diese zu erreichen ist. Wenn die Nummer +49 116 116 vom Ausland aus nicht zu erreichen ist, gibt es die Berliner Rufnummer +49 30 4050 4050 als Alternative. Diese Nummer soll von ausländischen Telefonnetzen aus besser erreichbar sein. Die Höhe der Anrufgebühren ist von der genutzten Rufnummer unabhängig, sie richtet sich nach dem Telefonanbieter.

2. Der Zeitpunkt des Anrufs ist zu dokumentieren

Im nächsten Schritt sollte man den genauen Zeitpunkt notieren, zu dem man den Kartenverlust bemerkt hat. Ebenfalls ist festzuhalten, wann der Anruf bei der Sperrhotline getätigt wurde. Diese Daten können wichtig sein, wenn es später darum geht, dass unrechtmäßige Kartenzahlungen getätigt wurden, die der Inhaber nicht selbst veranlasst hat.

3. Die Polizei sollte eingeschaltet werden

Wenn die Karte gesperrt ist, sollte man bei der örtlichen Polizei eine Anzeige stellen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Anzeige gegen Unbekannt, denn es ist nicht zu ermitteln, wer die Karte entwendet hat.

4. Alle weiteren Belege für die Kartensperrung sind zu sammeln

Jetzt notiert man sich den Zeitpunkt und den Namen des Polizisten, bei dem man die Anzeige aufgegeben hat. Außerdem sollte man sich eine Kopie der Anzeige geben lassen. Wer ein Smartphone hat, kann einen Screenshot der Anrufe machen. So lässt sich die Sperrung der Karte mithilfe der Anrufe leicht belegen.

5. Besonderheiten einzelner Banken sind zu beachten

Bei einigen Banken fallen besondere Regelungen an, wenn der Verlust der Kreditkarte gemeldet wird. Die Polizei rät deshalb dazu, sofort das Kreditinstitut über die Entwendung in Kenntnis zu setzen, bei dem die Karte geführt wird. Es kann sein, dass die Bank Schadensunterlagen verlangt. Diese sind dann auszufüllen und umgehend an die Bank zu schicken. Schon im Vorfeld sollte man die Kreditkartenabrechnung und die Kontoauszüge genau prüfen. So lässt sich rasch feststellen, ob Kartenzahlungen getätigt wurden, die von einem Unberechtigten stammen. Sie weisen darauf hin, dass die Karte bereits von dem Dieb oder einer weiteren Person genutzt wird.

Wer die Kreditkarte sperren lassen will, muss die Karten- und die Kontodaten bereithalten. Dazu gehören die Bankleitzahl und die Kontonummer. Am besten deponiert man beide Zahlen gleich nach dem Eingang der Kreditkarte an einem sicheren Ort.

Es ist natürlich immer unangenehm, eine EC- oder Kreditkarte zu verlieren oder Opfer eines Diebstahls zu werden. Deshalb ist es wichtig, sofort zu reagieren, wenn der Verlust festgestellt wurde. Wenn eine EC-Karte verlor, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden selbst. Erst nach der Meldung der Sperre ist die Bank in der Haftung. Bei einer Kreditkarte trifft den Kunden in der Regel nur eine Haftung in einer Größenordnung von höchstens 50 Euro. Dafür gilt diese Haftung auch nach der Sperrung der Karte.

Die zentrale Sperrnummer ist seit 2005 in Deutschland im Einsatz. Alle Anrufe aus Deutschland sind unabhängig von der Zeit kostenfrei. Trotzdem nehmen noch immer nicht alle Banken an dieser Hotline teil. Zwar hat der Verbraucherschutz dies immer wieder kritisiert, trotzdem konnte bisher nicht flächendeckend Abhilfe geschaffen werden. Deshalb muss sich der Kunde letztlich selbst bei seiner Bank informieren, welche Nummer im Notfall anzurufen ist. Diese Nummer sollte man getrennt von der Kreditkarte aufheben und am besten im Handy speichern.

Der größte Ärger droht oft erst nach der Sperrung. Im Betrugsfall haften die Banken nur, wenn der Karteninhaber nicht fahrlässig mit seiner Karte oder mit der Geheimnummer gehandelt hat. Zum fahrlässigen Umgang mit der Karte gibt es sehr viele Gerichtsurteile. Ein Gericht hat beispielsweise festgelegt, dass eine Kreditkarte nicht in der Handtasche mitgeführt werden darf, weil diese für Diebe besonders attraktiv sei.

In anderen Fällen wurde dem Kunden Fahrlässigkeit vorgeworfen, weil er seine EC-Karte im verschlossenen Hotelzimmer deponiert hatte, um sie nicht in die Stadt mitnehmen zu müssen. Wer nicht im Urlaub oder auf Geschäftsreise unterwegs ist, sollte die Karte zu Hause lassen und nur bei Bedarf mitnehmen und ins Portemonnaie stecken, raten Verbraucherschützer. Vor allem sollte man die Karte nicht zusammen mit der Geheimnummer aufbewahren. Im besten Fall lernt man sie auswendig, denn selbst die verschlüsselte Speicherung im Handy könnte als Fahrlässigkeit gewertet werden. Außerdem sollte man die Geheimnummer immer verdeckt am Automaten eingeben, damit die Daten nicht ausgespäht werden können. Die gestohlene Geldkarte allein hilft nämlich bisher nicht viel weiter. Erst in Kombination mit der Geheimnummer ist es möglich, im großen Stil Geld abzuheben. Dann ist es auch schwer, einer Bank gegenüber zu beweisen, dass man offenbar Opfer eines Betrugs wurde.

Bei einigen Banken gibt es übrigens die Möglichkeit, die Geheimzahl auf eine Nummer zu ändern, die man sich leicht merken kann. Der Verbraucherschutz warnt aber davor, eine Zahlenkombination wie die 4711 oder die 0000 zu wählen, weil diese besonders leicht zu knacken sind.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski Charlotte Ruzanski hat nach ihrem Bachelor-Studium der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft / Skandinavistik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau im Sommersemester 2013 ihren Master der... Mehr erfahren
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