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Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung
Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung: Top 10
![]() TF Mastercard Gold
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![]() Gebührenfrei Mastercard Gold
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![]() Hanseatic Bank GoldCard
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![]() Barclays Platinum Double
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![]() Barclays Gold VISA
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![]() American Express Gold Card
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![]() American Express Platinum Card
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![]() American Express BMW Premium Carbon
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![]() N26 Go Mastercard
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![]() N26 Metal Mastercard
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Jahresgebühr | 0 € | 0 € | 58,80 € | 99 € | 59 € | 140 € | 720 € | 500 € | 118,80 € | 202,80 € | |
Kartengesellschaft |
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Maximale Deckungssumme / Person | 3.000 € | 3.000 € | 5.000 € | 5.200 € | 5.000 € | — | 6.000 € | 6.000 € | — | — | |
Maximale Deckungssumme / Reise | 3.000 € | 3.000 € | 5.000 € | 10.300 € | 5.000 € | 5.000 € | 6.000 € | 6.000 € | 10.000 € | 10.000 € | |
Selbstbehalt pro Schadensfall | 20 % / min. 100 € | 20 % / min. 100 € | 10 % / min. 100 € | 20 % / min. 200 € | 20 % / min. 200 € | 10 % / min. 100 € | 10 % / min. 100 € | 10 % / min. 100 € | 20 € | 20 € | |
Leistungsberechtigte |
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Voraussetzungen |
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Ausschlüsse & Einschränkungen |
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Dokumentation / Nachweise |
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Anmerkungen | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | |
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- Leistungen: Erstattung von Stornokosten bei Krankheit, Unfall, Todesfall, Jobverlust oder anderen anerkannten Gründen.
- Versicherungsschutz für Mitreisende: Häufig auch gültig für Familie oder Begleitpersonen, wenn sie gemeinsam reisen.
- Kartennutzung: Der Schutz greift in vielen Fällen nur, wenn mindestens ein Teil der Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde.
- Selbstbehalt: Üblich sind 10–20 % pro Schadensfall oder ein Mindestbetrag von 100 €.
- Reisedauer und Bedingungen: Versicherungsschutz gilt meist für Reisen von 30 bis 90 Tagen; teils mit Altersgrenzen für Versicherte.
- Zusatzleistungen: Kreditkarten enthalten oft weitere Reiseversicherungen wie Auslandsreisekrankenversicherung oder Gepäckschutz.
- Beste Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung: TF Bank Mastercard Gold, Barclays Platinum Double und die American-Express-Kreditkarten (Gold, Platinum, BMW Premium Carbon), Hanseatic Bank GoldCard.
Die Informationen zu Kreditkarten mit integrierter Reiserücktrittskostenversicherung wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und zuletzt im August 2025 aktualisiert. Da Banken und Kreditkartenfirmen ihre Konditionen sowie die zugehörigen Versicherungsleistungen jederzeit anpassen können, empfiehlt es sich, vor Abschluss oder Nutzung stets die aktuellen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Anbieters zu prüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der gewünschte Versicherungsschutz tatsächlich besteht.
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Welche Leistungen bietet die Reiserücktrittsversicherung?
Eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, wenn eine gebuchte Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann. Abhängig von den Versicherungsanbietern gelten unterschiedliche Bedingungen, doch die wichtigsten Leistungskriterien ähneln sich. Ergänzend ist häufig auch eine Reiseabbruchversicherung enthalten, die während der laufenden Reise greift.
Reiserücktrittsversicherung – wann sie den Reisepreis zurückerstattet
Die typischen versicherten Gründe sind klar umrissen:
- Schwere, unerwartete Erkrankung, Unfall oder Todesfall – abgesichert sind sowohl Karteninhaber als auch nahe Angehörige oder eine Risikoperson, die mitreisen oder betreut werden müsste.
- Impfunverträglichkeit – führt eine notwendige Impfung zur Reiseunfähigkeit, erstattet die Versicherung die Stornokosten.
- Schwangerschaft – sowohl eine unerwartete Feststellung als auch Komplikationen können ein anerkannter Rücktrittsgrund sein.
- Arbeitsplatzbedingte Gründe – etwa eine unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Aufnahme einer neuen Stelle nach längerer Arbeitslosigkeit (in der Regel 1 Jahr).
- Schäden am Eigentum – wenn Wohnung oder Haus durch Feuer, Wasser oder Einbruch so stark beschädigt werden, dass die Anwesenheit erforderlich ist.
- Wiederholung einer Prüfung – wird eine wichtige Nachprüfung in die Reisezeit gelegt, weil die erste Prüfung nicht bestanden wurde, übernehmen viele Policen die Stornokosten.
Reiseabbruchversicherung – Abgrenzung und versicherte Fälle
Während die Reiserücktrittsversicherung vor dem Reiseantritt greift, schützt die Reiseabbruchversicherung während des Aufenthalts. Sie übernimmt zusätzliche Rückreisekosten und erstattet nicht genutzte Reiseleistungen, wenn die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen werden muss. Dazu zählen:
- Krankheit, Unfall oder Todesfall des Karteninhabers und nahestehender Personen.
- Schwerwiegender Schaden am Eigentum in der Heimat, der eine sofortige Rückkehr erforderlich macht.
- Arbeitsplatzbedingte Gründe, etwa eine unerwartete Kündigung mit sofortiger Wirkung.
Reiserücktritt deckt die Stornierung vor Reisebeginn ab, die Reiseabbruchversicherung den vorzeitigen Abbruch während der Reise. Beide Versicherungen sind bei Kreditkarten oft in einem gemeinsamen Reiseversicherungspaket enthalten.
Typische Ausschlüsse
Nicht jeder Reiserücktritt oder Reiseabbruch ist automatisch versichert. Zu den gängigen Ausschlussgründen zählen:
- Vorerkrankungen, die bereits bei der Buchung bekannt waren.
- Absehbare Ereignisse, etwa angekündigte Streiks oder bereits bestehende politische Unruhen.
- Fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, das zum Schadensfall führt.
- Verspätete Schadensmeldung – viele Versicherer verlangen eine sofortige Anzeige (meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden) sowie die Einreichung aller Unterlagen innerhalb von 90 Tagen.
- Fehlender Karteneinsatz – falls die Versicherungsbedingungen vorschreiben, dass die Reise vollständig oder zu einem bestimmten Anteil mit der Kreditkarte bezahlt werden muss.
Vorerkrankungen in der Reiserücktrittsversicherung
In meiner redaktionellen Arbeit zu Finanz- und Versicherungsthemen sehe ich immer wieder Missverständnisse und Unklarheiten zum Thema „chronische Erkrankungen“. Der Grund, warum diese Fälle häufig ausgeschlossen sind, liegt im Kernprinzip der Versicherung: Sie schützt vor unerwarteten Ereignissen. Eine Vorerkrankung ist jedoch definitionsgemäß bekannt – ihr Verlauf ist also nicht unvorhersehbar.
Wichtig ist jedoch die Differenzierung: Ein Rücktritt wegen einer Routineuntersuchung oder einer vorhersehbaren Verschlechterung wird nicht übernommen. Tritt aber plötzlich ein akuter Schub auf, der eine sofortige Behandlung im Krankenhaus notwendig macht, kann dies ein versicherter Rücktrittsgrund sein.
Wer chronische Leiden hat, sollte die entsprechenden Klauseln in den Versicherungsbedingungen genau prüfen. Manche Anbieter schließen einen Reiseabbruch wegen chronischer Erkrankungen vollständig aus, andere sichern zumindest akute Verschlechterungen ab. Von Policen mit vollständigen Leistungsausschlüssen sollten Sie grundsätzlich Abstand nehmen.
Schadensmeldung in der Reiserücktrittsversicherung: Fristen und Nachweise
Damit die Reiserücktrittsversicherung über die Kreditkarte tatsächlich zahlt, müssen die Fristen zur Schadensmeldung genau eingehalten werden. In den Versicherungsbedingungen finden sich fast immer zwei verschiedene Zeitvorgaben:
- Meldepflicht (Ereignis): Der Versicherungsfall selbst muss sofort angezeigt werden – in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Dazu reicht eine erste Information an den Versicherer, dass die Reise nicht angetreten werden kann, mit Angabe des Grundes.
- Einreichungsfrist (Unterlagen): Nach der ersten Meldung bleibt Zeit, die notwendigen Dokumente zusammenzutragen. Dazu zählen ärztliche Atteste, Stornierungsbestätigungen von Fluggesellschaften oder Hotels sowie Rechnungen über bereits gezahlte Leistungen. Üblich ist eine Frist von 90 Tagen, damit alle Nachweise vollständig eingereicht werden können.
Einer der häufigsten Gründe für abgelehnte Leistungsanträge ist meiner Erfahrung nach eine zu späte Meldung des Schadens. Auch wenn die Unterlagen vorliegen, kann eine verspätete Erstmeldung (Ereignismeldung) dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. Mein Tipp: Den Versicherer sofort informieren, auch wenn bisher nicht alle Nachweise verfügbar sind. Die Dokumente können anschließend innerhalb der Frist nachgereicht werden.
So funktioniert die Versicherung über die Kreditkarte
Eine Reiserücktrittsversicherung über die Kreditkarte unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten von einer separat abgeschlossenen Police. Entscheidend sind die Bedingungen, unter denen der Versicherungsschutz greift.
Karteneinsatzpflicht
Bei den meisten Kreditkarten müssen Reisebuchungen mit der Karte bezahlt werden, damit die Reiserücktrittsversicherung gilt. Manche Anbieter verlangen eine vollständige Zahlung (100 %), andere akzeptieren Teilzahlungen ab 50 %. Nur wenige Premium-Karten gewähren den Schutz auch ohne Karteneinsatz.
Selbstbehalte – mit oder ohne?
Typisch sind Selbstbeteiligungen zwischen 10 und 20 % pro Schadensfall oder ein fester Mindestbetrag, meist 100 €. Bei einem prozentualen Selbstbehalt kann eine Mindestsumme vorgesehen sein.
Fast alle Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung enthalten eine Selbstbeteiligung. In der Praxis bedeutet das: Auch mit Versicherung trägt der Reisende einen Teil der Kosten selbst. Besonders bei hochpreisigen Reisen kann dieser Eigenanteil spürbar sein. Deshalb empfehle ich, den Selbstbehalt bei der Kartenwahl nicht zu unterschätzen und im Verhältnis zur geplanten Reisesumme zu betrachten. Hier ist jedoch auch das Gesamtprofil Ihrer Kreditkarte von Bedeutung. Exzellente Leistungen und Konditionen in anderen Bereichen können den Selbstbehalt der Reiserücktrittsversicherung mehr als kompensieren.
Mitversicherte Personen
Viele Reiserücktrittsversicherungen über Kreditkarten gelten nicht nur für den Karteninhaber, sondern auch für Familienangehörige oder mitreisende Personen. Die Bedingungen unterscheiden sich: Manche Karten sichern nur Ehe- oder Lebenspartner und Kinder ab, andere auch Enkelkinder oder – bei der Barclays Platinum Double – Reisebegleiter, die mit dem Karteninhaber nicht verwandt sind.
Reisedauer und Altersgrenzen
Die meisten Policen gelten für Reisen mit einer Dauer von 30 bis 90 Tagen. Häufig gibt es zudem Altersgrenzen. Beispielsweise werden dann Reisende über 70 oder 75 Jahre nur eingeschränkt oder für kürzere Zeiträume abgesichert oder müssen höhere Selbstbeteiligungen zahlen.
Viele Kreditkartenversicherungen enthalten Altersgrenzen. In meiner redaktionellen Arbeit sehe ich regelmäßig, dass ältere Reisende diese Einschränkungen übersehen und den reduzierten Schutz erst im Schadensfall bemerken. Typisch sind eine kürzere maximale Reisedauer oder ein vollständiger Ausschluss bestimmter Leistungen. Wer in dieser Altersgruppe viel reist, sollte die Versicherungsbedingungen besonders genau lesen und prüfen, ob die Karte wirklich passt. Oft lohnt sich in diesem Fall eine separate Police, die speziell auf ältere Reisende zugeschnitten ist und ohne diese Einschränkungen auskommt.
Kreditkarte vs. Einzelpolice: Was ist besser?
Ob eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung oder eine separate Police besser passt, hängt stark vom individuellen Reiseverhalten ab.
- Preis-Leistungs-Vergleich: Eine Jahrespolice kostet meist 10–30 € pro Person. Viele Kreditkarten mit Versicherung liegen bei ähnlichen oder nur wenig höheren Gebühren, bieten aber zusätzlich weitere Reiseversicherungen (z. B. Auslandsreise-Krankenversicherung, Gepäckschutz) und Vorteile wie Bonus-Programme an. Auch einige kostenlose Kreditkarten bringen eine Reiserücktrittsversicherung mit.
- Wann lohnt sich die Karte? Wer regelmäßig reist, mehrere Reisen pro Jahr plant oder Zusatzleistungen wie Mietwagen-Versicherung und Auslandskrankenversicherung nutzen möchte, profitiert meist von der Kartenlösung.
- Wann besser eine Einzelpolice? Für seltene Reisen oder wenn die Reise mit anderen Zahlungsmitteln (z. B. Überweisung, Lastschrift) gebucht wird, kann eine separate Police günstiger und flexibler sein. Auch wer bewusst nur den Reiserücktrittsschutz benötigt, spart häufig mit einer Einzelversicherung.
Meine Einschätzung: Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung sind vor allem für Vielreisende und Familien attraktiv, weil gleich mehrere Leistungen in einem Paket gebündelt sind. Wer dagegen nur einmal im Jahr verreist, fährt oft mit einer einfachen Einzelpolice günstiger.
Vorteile und Nachteile einer Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung
- Kombination aus Zahlungsmittel und Versicherung in einem Produkt
- Erstattung von hohen Stornokosten bei Krankheit, Unfall oder Jobverlust
- Oft auch Mitversicherung von Familie oder Mitreisenden
- Zusätzliche Reiseversicherungen im Paket enthalten (z. B. Auslandsreisekrankenversicherung, Gepäckschutz)
- Teilweise weltweite Vorteile wie kostenloses Bargeld (je nach Karte auch im Inland) und gebührenfreie Kartenzahlungen außerhalb der Euro-Zone
- Versicherungsschutz oft nur bei Bezahlung der Reise mit der Karte
- Selbstbehalte von meist 10–20 % pro Schadensfall
- Einschränkungen durch Altersgrenzen oder maximale Reisedauer
- Ausschlüsse bei Vorerkrankungen oder absehbaren Ereignissen
- Höhere Jahresgebühr im Vergleich zu Karten ohne Versicherungsleistungen
Besten Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung
Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung gibt es von der kostenlosen Einsteigerkarte bis hin zur Premium-Lösung für Vielreisende. Entscheidend sind nicht nur die Deckungssummen, sondern auch Bedingungen wie Selbstbehalt, Karteneinsatzpflicht oder die Mitversicherung von Familie und Mitreisenden.
Unsere Testkriterien
- Leistungsumfang: Welche Stornogründe sind abgedeckt (z. B. Krankheit, Unfall, Todesfall, Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust, Schäden am Eigentum)?
- Selbstbeteiligung: Höhe des Eigenanteils je Schadensfall (Fixsumme oder prozentualer Anteil, evtl. mit Mindestbetrag).
- Reisedauer & Altersgrenzen: Maximale Absicherung je Reise (z. B. 30, 60 oder 90 Tage) und mögliche Einschränkungen für ältere Reisende.
- Versicherungsbedingungen: Anteil der Reisekosten, der mit der Kreditkarte bezahlt werden muss, Umgang mit Vorerkrankungen.
- Mitversicherte Personen: Einschluss von Ehe- oder Lebenspartnern, Kindern oder weiteren Mitreisenden.
- Zusatzleistungen: Umfang des Reiseversicherungspakets (z. B. Auslandskrankenversicherung, Gepäckschutz, Mietwagen-Vollkasko).
- Zielgruppen: Geeignet für Vielreisende, Familien, Geschäftsreisende oder Studierende.
Beste kostenlose Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung


Kostenlose Karten punkten primär durch den Wegfall der Jahresgebühr. Besonders beliebt sind die TF Bank Mastercard Gold und die Advanzia Gebührenfrei Mastercard Gold. Trotz Null-Euro-Gebühr enthalten beide eine Reiserücktrittsversicherung und ermöglichen weltweit gebührenfreie Zahlungen sowie Bargeldabhebungen. Einschränkungen gibt es bei den Deckungssummen und den versicherten Reisedauern, die eher für Standard-Urlaube geeignet sind.
Karten im mittleren Preissegment
Kreditkarten mit moderater Jahresgebühr verbinden solide Versicherungsleistungen mit überschaubaren Kosten. Beispiele sind die Barclays Gold Visa und die Hanseatic Bank GoldCard. Beide bieten eine Reiserücktrittsversicherung mit ordentlichen Deckungssummen, eignen sich für Reisen bis zu 90 Tagen und beinhalten zusätzlich weitere Reiseversicherungen. Für Reisende, die Wert auf ein gutes Verhältnis von Beitrag und Leistung legen, sind diese Karten eine interessante Alternative zu Premium-Produkten.


Beste Premium-Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung
Premium-Karten kombinieren hohe Deckungssummen mit umfangreichen Reiseversicherungspaketen. Besonders hervorzuheben sind die American Express Platinum Card, die American Express Gold Card, die American Express BMW Premium Carbon und das Barclays Platinum Double.
Die Amex-Modelle punkten nicht nur mit einer umfassenden Absicherung bei Reiserücktritt und Reiseabbruch, sondern auch mit exklusiven Zusatzleistungen wie dem Membership-Rewards-Programm, Loungezugang und Concierge-Services sowie mit Boni und Rabatten.
Das Barclays Platinum Double gilt als besonders familienfreundlich: Ehepartner, Kinder und weitere Mitreisende sind automatisch mitversichert. Dazu kommen Vorteile wie weltweit kostenlose Zahlungen, eine Mietwagen-Vollkaskoversicherung und die Möglichkeit, viele Versicherungsleistungen auch ohne Karteneinsatz zu nutzen.



Reiserücktrittskostenversicherung in Kombination mit weiteren Leistungen
Kreditkarten bündeln die Reiserücktrittsversicherung fast immer mit weiteren Policen. Dadurch entsteht ein umfassendes Reiseversicherungspaket:
- Auslandskrankenversicherung: übernimmt Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland, Medikamente und im Idealfall auch den medizinisch notwendigen Rücktransport.
- Reisegepäckversicherung: leistet Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks.
- Gepäckverspätungsversicherung: ersetzt notwendige Ersatzkäufe, wenn das Gepäck verspätet am Zielort ankommt.
- Flugverspätungsversicherung: übernimmt Kosten für Verpflegung, Hotelübernachtungen oder Umbuchungen, wenn ein Flug deutlich verspätet oder gestrichen wird.
- Mietwagen-Vollkaskoversicherung: deckt Schäden am Mietfahrzeug ab; bei einigen Premium-Karten ist zusätzlich eine Mietwagen-Haftpflicht enthalten.
Weiterhin bieten viele Karten zusätzliche Extras wie Handy- oder Einkaufsversicherungen, Bonus-Programme, Rabatte, Reise-Assistance oder Concierge-Service. Premium-Karten beinhalten oft Priority-Pass-Mitgliedschaften für Airport-Lounges sowie umfangreiche Vergünstigungen bei Hotels, Flügen und Mietwagen.
So stellen Sie einen Leistungsantrag
Der Antrag auf Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung Ihrer Kreditkarte erfolgt in der Regel digital per App, per E-Mail, im Online-Banking der Kreditkartenanbieter oder über eine Hotline.
Wichtig ist, die formalen Vorgaben einzuhalten:
- Fristen: Den Schadensfall sofort melden (meist innerhalb von 24–72 Stunden) und alle Unterlagen fristgerecht einreichen – üblich sind 90 Tage.
- Notwendige Dokumente: ärztliches Attest oder Totenschein, Stornierungsbestätigungen von Fluggesellschaft oder Hotel, Nachweise über ungenutzte Tickets sowie Rechnungen über bereits gezahlte Leistungen.
Alle Belege direkt beim Eintritt des Schadens sammeln und die Versicherung sofort informieren – auch wenn die Unterlagen bisher nicht vollständig sind. So vermeiden Sie das Risiko, dass der Antrag wegen Fristversäumnissen abgelehnt wird.
Checkliste: Worauf Sie bei Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung achten sollten
- Deckungssumme pro Person und pro Reise
- Höhe des Selbstbehalts (Prozentsatz oder Mindestbetrag)
- Karteneinsatzpflicht: vollständige oder teilweise Zahlung erforderlich?
- Mitversicherung von Partner, Kindern oder Mitreisenden
- Maximale Reisedauer und mögliche Altersgrenzen
- Abgedeckte Gründe für Stornierung und Reiseabbruch
- Enthaltene Zusatzversicherungen (z. B. Auslandskrankenversicherung, Gepäck, Mietwagen, Flugverspätung)
- Jahresgebühr im Verhältnis zum Leistungsumfang
- Akzeptanz der Karte (Visa, Mastercard, American Express)
- Zusätzliche Vorteile wie Bonus-Programme oder Loungezugang
- Digitale und mobile Services wie Apple Pay, Google Pay und NFC
Meine persönliche Einschätzung
Unter den getesteten Karten überzeugt mich die Barclays Platinum Double am meisten. Ich nutze diese Karte auch privat und hatte bereits einen Reiserücktrittsfall nach einem Unfall. Die Abwicklung lief schnell und unkompliziert: Ich habe Reiseunterlagen, Rechnungen sowie Arztberichte und Atteste über den Krankenhausaufenthalt eingereicht. Ein Kundenbetreuer hat mich dabei kompetent unterstützt. Die Rückvergütung des Reisepreises ging ohne lange Verzögerung auf meinem Konto ein.
Neben dieser positiven Erfahrung spricht für die Barclays Platinum Double, dass sie im Vergleich die höchsten Deckungssummen pro Person und pro Reise bietet und zusätzlich nicht nur Familienangehörige, sondern generell bis zu 6 Mitreisende absichert. Für Familienreisen ebenso wie für Vielreisende ist sie aus meiner Sicht eine der stärksten Karten auf dem Markt.
Für alle, die eine kostenlose Lösung suchen, halte ich die TF Bank Mastercard Gold für die beste Wahl. Sie verzichtet auf eine Jahresgebühr und kombiniert soliden Versicherungsschutz mit weltweit gebührenfreien Zahlungen und Bargeldabhebungen.
Im Premiumsegment bieten die American Express Platinum Card und die American Express Gold Card ein besonders umfassendes Gesamtpaket. Neben Reiserücktritt und Reiseabbruch sind zahlreiche Zusatzleistungen enthalten – von den Amex Membership Rewards über weltweiten Loungezugang bis zu exklusiven Reise-Services.
Fazit
Eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung lohnt sich besonders für Vielreisende und Familien, die regelmäßig unterwegs sind. Die Police schützt zuverlässig vor hohen Stornokosten und ist oft günstiger als eine separate Jahresversicherung. Gleichzeitig profitieren Karteninhaber oft von zusätzlichen Reiseversicherungen wie Auslandskranken- oder Gepäckschutz und weiteren Extras.
Wichtig bleibt der Blick ins Kleingedruckte: Selbstbehalte, Karteneinsatzpflicht und Altersgrenzen unterscheiden sich deutlich je nach Anbieter. Wer nur gelegentlich verreist, fährt mit einer günstigen oder kostenlosen Karte wie der TF Bank Mastercard Gold gut. Für Vielflieger und Familienreisen bieten Premium-Karten wie die Barclays Platinum Double oder die Amex Platinum den besten Rundumschutz – mit hohen Deckungssummen und zusätzlichen Services, die den höheren Preis rechtfertigen können.
FAQ – Häufige Fragen
Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Einige Karten verlangen die vollständige Zahlung mit der Kreditkarte, bei anderen reicht es aus, wenn mindestens 50 % der Reisekosten damit beglichen werden. Wenige Premium-Karten bieten Schutz auch ohne Karteneinsatz.
Viele Kreditkarten schließen Ehepartner, Lebenspartner und Kinder in den Versicherungsschutz ein. Bei Premium-Karten sind oft auch Enkelkinder oder weitere Mitreisende abgesichert. Die genauen Bedingungen variieren je nach Anbieter.
Ja, häufig gelten Altersgrenzen – beispielsweise ab 70 Jahren. Wenn sie überschritten werden, sind entweder nur kürzere Reisezeiten versichert oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen. Auch ein höherer Selbstbehalt bei älteren Versicherten ist möglich.
Bekannte Vorerkrankungen sind in der Regel ausgeschlossen, da die Versicherung nur unerwartete Ereignisse absichern soll. Versichert ist jedoch häufig eine akute, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, wenn dadurch die Reise nicht angetreten werden kann.
Viele Kreditkarten beinhalten neben der Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung. Sie übernimmt zusätzliche Rückreisekosten und erstattet nicht genutzte Reiseleistungen, wenn die Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig beendet werden muss. Jedoch muss Reiseabbruch explizit zu den Leistungen Ihrer Kreditkarte gehören.
In der Regel müssen ärztliche Atteste oder Totenscheine, Stornierungsbestätigungen von Fluggesellschaften oder Hotels sowie Rechnungen und Nachweise über ungenutzte Tickets eingereicht werden. Wichtig ist außerdem, den Schaden sofort zu melden, da sonst der Anspruch verloren gehen kann.